Chance auf mehr Gesundheitsschutz vor Verkehrslärm leider vertan

Mit dem Lärmaktionsplan 4. Stufe hätte es weitere wirksame Maßnahmen für mehr Gesundheitsschutz vor
Verkehrslärm geben können, so wie zuvor auf dem Straßenzug von Riedlinger Straße bis Kolpingstraße, wo aufgezeigt wurde, dass die Reduktion auf Tempo 30 wirkt. Trotz einer Vielzahl von betroffenen Anwohnern an weiteren Hauptstraßen, wird es dort über Tag keinen verbesserten Schutz geben. Dabei liegt der Verkehrslärm mit seinen Geräuschpegeln für die Anwohner sowohl im gesundheitskritischen Bereich als auch in einem Bereich, der das Grundrecht auf Schutz der Gesundheit einschränkt.

Man hat den Eindruck, dass weitere Hauptstraßen gar nicht mehr thematisiert wurden, da der Verkehrsfunktion pauschal mehr Bedeutung beigemessen wurde als dem Gesundheitsschutz. Dabei sieht der neue Kooperationserlass des Landes zur Lärmaktionsplanung vor, dass bei der Abwägung dem Gesundheitsschutz eine höhere Bedeutung zukommen solle als bisher.

Die Grünen-Fraktion bedauert, dass weitere Hauptstraßen nicht im Fokus standen und nur die Verkehrsfunktion betont wurde, ohne sie jeweils ausreichend qualifiziert zu analysieren. Dabei ist ja bekannt, dass zum Beispiel die Leistungsfähigkeit einer Hauptstraße laut Umweltbundesamt nicht von der
zugelassenen Höchstgeschwindigkeit abhängt und der Verkehr bei Tempo 30 flüssiger laufen kann. Ein Lichtblick ist, dass aufgrund der Bürgerbeteiligung wenigstens nachts weitere Straßenzüge mit Tempo 30 hinzukommen.